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Kath. Pfarrgemeinde
St. Alexander Iggenhausen mit St. Luzia Grundsteinheim

Aktuelle Neuigkeiten

Mittwoch, den 29. April 2020, 16:33 Uhr (veröffentlicht von Christian Hölscher) [Permalink]

Regelungen und Informationen zu Gottesdiensten ab 9. Mai im Pastoralen Raum

Das Pastoralteam gibt bekannt:

Liebe Schwestern und Brüder!

Am 23. April hat die Landesregierung des Landes NRW die öffentliche Feier der Gottesdienste ab dem 1. Mai 2020 genehmigt. Am gleichen Tag hat das Erzbischöfliche Generalvikariat in Absprache mit der Landesregierung Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit erlassen, die nachfolgend kursiv und fett aufgelistet sind. Die Umsetzung im Pastoralen Raum Wünnenberg – Lichtenau findet sich unter der jeweiligen Rahmenbedingung erörtert; wo keine Erörterung der Rahmenbedingung folgt, werden diese zu 100% übernommen.

Da die Rahmenbedingungen ein deutliches Maß an Aufwand und Verantwortung verlangen, hat das Pastoralteam am 25. April 2020 eine Krisensitzung abgehalten. Im Nachgang dazu haben die Bürgermeister mit den Ordnungsämtern beider Kommunen die angedachten Umsetzungen der Rahmenbedingungen gegengelesen und erweitert bzw. ergänzt. Für diese hilfreiche und unkomplizierte Zusammenarbeit danken wir den Verantwortlichen sehr. Am 28. April 2020 hat der Finanzausschuss (Geschäftsführer der Kirchenvorstände) getagt, beraten und den Rahmenbedingungen zugestimmt. Am 29. April 2020 haben die leitenden Pfarrer im Dekanat Büren – Delbrück während einer Pastoralverbundsleiterkonferenz die Konzepte ihrer Pastoralen Räume besprochen und ergänzt. In allen Pastoralen Räumen beginnen die Messfeiern in wenigen großen Kirchen. Allen Beteiligten ist die hohe Verantwortung bewusst, die mit der Öffnung der Gottesdienste verbunden ist.

Die Ergebnisse der o. g. Gespräche und Sitzungen geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis. Leider ist es in diesen Zeiten nicht möglich, gemeinsame Sitzungen mit dem Pastoralverbundsrat und dem Finanzausschuss durchzuführen. Wir danken jedoch allen, die uns im Nachgang des Schreibens vom 23. April 2020 Rückmeldungen für die Krisensitzung haben zukommen lassen. Einige sind in die Ergebnisse eingeflossen, andere ließen sich leider bisher noch nicht realisieren. Wir werden unsere Entscheidungen stets durch die neuen Erkenntnisse und Auflagen seitens des Landes und des Erzbistums abgleichen. Alle nachfolgenden Entscheidungen sind vorläufig, da wir noch weit von einer Normalität im gesellschaftlichen und kirchlichen Leben entfernt sind.

Wir bitten Sie die heutigen Entscheidungen mitzutragen und in ihren Gemeinden zu kommunizieren. Schicken Sie diese mail bitte an Ihre Gruppierungen. Die Informationen werden auf den Homepages erscheinen und ein gemeinsamer Presseartikel für die Zeitungen wird derzeit vom Dekanat vorbereitet und in der nächsten Woche publiziert. Ebenfalls erscheint zum 9./10. Mai eine Ausgabe der Pfarrnachrichten mit den Messzeiten und den Informationen, die Sie im Anhang dieser Mail finden, um möglichst viele Menschen über die Entscheidungswege und Rahmenbedingungen zu informieren.

Für alles Mittun danken wir Ihnen sehr,

Ihr und Euer Pastoralteam

Es folgt das o.g. Schreiben samt Anlagen mit den erwähnten Informationen und Regelungen: Lesen oder Download (PDF, 0,8 MB). Wir bitten die u.g. abweichenden Regelungen zu Kenntnis zu nehmen, die sich nach dem 29.4. ergeben haben.

Aktualisierung vom 14.5.2020 - Mund-Nasen-Schutz (Maske) muss lediglich beim Betreten und Verlassen der Kirche getragen werden

Der Mundschutz muss beim Eintritt und beim Verlassen der Kirche getragen werden. Sobald die Person ihren Platz eingenommen hat, kann der Mundschutz während des gesamten Gottesdienstes abgenommen werden.

Aktualisierung vom 1.5.2020 - Kein Gemeindegesang

Abweichend von den Regelungen, die am 29. April veröffentlicht worden sind, ordnete das Erzbistum Paderborn am 30.4. an:

  1. April, 16.30 Uhr:
    Gesang im Gottesdienst in Zeiten der Corona-Pandemie

In Abänderung der bisherigen Vorgabe ist vom Gemeindegesang aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr durch Aerosole bis auf weiteres abzusehen. Die musikalische Gestaltung sollte vermehrt durch das Orgelspiel erfolgen. Wird das Instrument von mehreren Personen genutzt, ist dieses nach dem jeweiligen Gebrauch zu reinigen.


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