Samstag, den 14. März 2020, 17:48 Uhr (veröffentlicht von Christian Hölscher) [Permalink]
Entbindung von der Sonntagspflicht
In Anbetracht der Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 (Corona-Virus) gibt das Erzbistum Paderborn im Hinblick auf die Feier von Gottesdiensten bekannt:
Die derzeit angeordneten oder empfohlenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 (Corona-Virus) stellen einen schwerwiegenden Grund im Sinne des can 1248 § 2 CIC dar, der die Gläubigen kraft kirchlichen Rechts von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Eucharistiefeier an Sonn- und kirchlichen Feiertagen (sog. "Sonntagspflicht", can. 1248 CIC) entbindet. Den Gläubigen wird für diesen Fall das persönliche Gebet oder das Gebet in der Familie in besonderer Weise nahegelegt.
Die Entscheidung, ob Eucharistiefeiern und andere Gottesdienste abzusagen sind, ist vor Ort von den Verantwortlichen in Abstimmung mit den zuständigen staatlichen bzw. kommunalen Stellen zu treffen.
Paderborn, 14. März 2020
Alfons Hardt
Generalvikar