Samstag, den 23. Mai 2020, 11:31 Uhr (veröffentlicht von Christian Hölscher) [Permalink]
Ab 6. Juni wieder Gottesdienste bei uns - Infos von Pfr. D. Jardzejewski
Es folgt die aktuelle Information von Pfr. Daniel Jardzejewski zu den ab dem 6. Juni geltenden Regelungen. Ergänzend möchte ich voranstellen, dass nach Information von Pfr. Daniel Jardzejewski die Wochenendgottesdienste in unserer Gemeinde vorerst ausschließlich in Iggenhausen stattfinden werden. In Grundsteinheim werden Gottesdienste an Werktagen stattfinden. Das ist der Platzsituation geschuldet. Soweit meine Ergänzung - es folgt im Wortlaut das Schreiben von Pfr. Daniel Jardzejewski vom heutigen Tag (alternativ steht es hier als PDF zur Verfügung: Download (PDF, 0,2 MB)):
Liebe Verantwortliche in den Gremien unserer Gemeinden,
liebe Schwestern und Brüder!
Seit dem 9.und 10. Mai finden in bisher 5 Kirchen unseres Pastoralen Raumes öffentliche Messfeiern statt unter hohen hygienischen Auflagen und dem vom Bund vorgeschriebenen Mindestabstand. Allen, die in den vergangenen Wochen an der Umsetzung des Hygienekonzeptes mitgearbeitet haben und in vielen ehrenamtlichen Stunden in den Kirchen vor Ort die Rahmenbedingungen verwirklicht haben, sei ein ganz herzlicher Dank dafür gesagt. Ebenso bedanke ich mich auch im Namen des Pastoralteams für die Rückmeldungen aus den einzelnen Gemeinden, ob aus den Gremien, den Ordnungsdiensten oder auch von Privatpersonen, die allesamt sehr konstruktiv und weiterführend für das Ganze gewesen sind. Ich möchte Sie alle ermutigen, auch weiterhin mitzudenken und sich vor Ort an der aktuellen Gestaltung des kirchlichen Lebens einzubringen. In vielen Gemeinden unseres Pastoralen Raumes sind in den vergangenen Wochen beeindruckende Initiativen (geistlich gestaltete Pilgerwege als Alternative zu Sakramentsprozessionen, Einladung zu privaten Wanderungen mit geistlichen Impulsen, Briefgrüße an die Bewohner der Altenwohnheime, Telefonanrufe, Initiativen für Messdiener, permanente ewige Anbetung, konkrete Nachbarschaftshilfe, wichtige Entscheidungen bzgl der Tafel in Bad Wünnenberg und viele kleine aber sehr wirkungsvolle Initiativen...) entstanden und zum Teil schon durchgeführt worden, die den Menschen vor Ort auf phantasievolle Weise Zugänge zum Glauben und Stärke fürs Leben unter den jetzigen Vorzeichen ermöglicht haben.
In besonderer Weise gilt der Dank den Frauen und Männer der Ordnungsdienste, den Küsterinnen und Küstern, sowie den Sekretärinnen, die für die Annahme der Anmeldungen und die Platzvergabe in den Kirchen und deren Organisation viel Zeit aufwenden.
Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt bei dem Angebot von 18 Sonntagsmessen in 5 Kirchen, dass aus unterschiedlichen Gründen das Gottesdienstangebot eher mäßig wahrgenommen wird. Eine Erfahrung, die wir derzeit mit allen Gemeinden im Erzbistum teilen.
Die Pfarrer des Dekanates, das Pastoralteam und der Finanzausschuss haben in unterschiedlichen Sitzungen miteinander besprochen und sich beraten, wie der nächste Schritt einer weiteren Öffnung der Kirchen unter der Einhaltung der bestehenden Rahmenbedingungen aussehen kann.
Im Anhang dieses Schreibens erhalten Sie die Ergebnisse dieser Beratungen, mit der wir ab dem 6./7. Juni in die dritte Phase der Pastoral in der Corona - Pandemie eintreten.
Leiten Sie bitte diese Informationen an Ihre Gremien und örtlichen Gruppierungen weiter. Vorliegendes Schreiben wird ebenfalls in den kommenden Pfarrnachrichten abgedruckt und auf den Homepages veröffentlicht.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen gesegneten Sonntag und weiterhin gute Gesundheit,
Ihr und Euer Pfarrer Daniel Jardzejewski
Rahmenbedingungen für die Pastoral in Zeiten der Corona-Pandemie im Pastoralen Raum Wünnenberg-Lichtenau
Phase 3, Stand 20.05.2020
1. Öffnung aller Kirchen
Ab dem Dreifaltigkeitssonntag 6./7. Juni 2020 wird die ursprüngliche Gottesdienstordnung in allen Kirchen unseres Pastoralen Raumes wieder in Kraft gesetzt. Ab dann stehen alle Kirchen wieder für Gottesdienste an den Sonntagen wie an den Werktagen zur Verfügung. Die Zeit bis dahin wird benötigt, um in den vielen Kirchen die Hygieneartikel vorzuhalten, die Ordnungsdienste zu organisieren und die Kirchen zu vermessen und mit Platzmarkierungen zu versehen. Die Ordnungsämter beider Städte haben unsere Kirchen besucht und mit den Leitern der Ordnungsdienste die Sitzmöglichkeiten und Hygieneauflagen ausgelotet.
Unsere Kapellen in Hakenberg, Ebbinghausen, Blankenrode, Elisenhof und Herbram-Wald sowie die Antoniuskapelle in Bad Wünnenberg können zur Zeit noch nicht für Gottesdienste benutzt werden, da der Mindestabstand dort nicht in ausreichendem Maß zu realisieren und zu gewährleisten ist.
2. Sitzplätze in den Kirchen
Mit Stand vom 20.5.2020 haben wir in den Kirchen unseres Pastoralen Raumes folgende Plätze als Einzelplätze zur Verfügung (die Zahl der Gottesdienstbesucher kann sich aber Erhöhen durch Paare oder Familien). Diese Zahlen wurden durch die Kirchenvorstände der Gemeinden ermittelt auf dem Hintergrund des Mindestabstandsgesetzes.
Ort | Einzelplätze |
---|---|
Asseln | 17 |
Atteln | 18 |
Bad Wünnenberg | 34 |
Bleiwäsche | 20 |
Fürstenberg | 29 |
Grundsteinheim | 11 |
Haaren | 34 |
Helmern | 25 |
Henglarn | 16 |
Herbram | 18 |
Holtheim | 33 |
Husen | 12 |
Iggenhausen | 20 |
Kleinenberg Pfarrkirche | 30 |
Kleinenberg Wallfahrtsk. | 20 |
Leiberg | 27 |
Lichtenau | 29 |
3. Anmeldung für die Messfeiern an den Sonntagen
Wie bisher erfordert die Teilnahme an einer Sonntagsmesse (die Vorabendmessen zählen dazu) eine Anmeldung über das Pfarrbüro. Aufgrund der vielen Gottesdienstorte erweitern die Sekretariate die Anmeldezeiten und –tage.
Zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten werden die Anmeldelisten 14 Tage aufbewahrt. Mit Ihrer Anmeldung willigen Sie in die dazu notwendigen datenschutzrechtlichen Regelungen ein!
Für den ehemaligen Pastoralverbund Lichtenau nimmt das Büro in Lichtenau die Anmeldungen zu folgenden Zeiten unter der Nummer 05295 – 98560 entgegen:
Dienstags: 9 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr
Donnerstags: 9 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr
Für den ehemaligen Pastoralverbund Wünnenberg nimmt das Zentralbüro in Wünnenberg die Anmeldungen zu folgenden Zeiten unter der Nummer 02953 - 285 entgegen:
Dienstags: 9 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr
Donnerstags: 9 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr
Beim Betreten und beim Verlassen der Kirche muss ein Mundschutz getragen werden. Während der Messfeier ist kein Mundschutz erforderlich.
4. Öffnung der Pfarrbüros in Bad Wünnenberg und Lichtenau
Nach dem 6./ 7. Juni öffnen die Zentralbüros in Bad Wünnenberg und Lichtenau wieder zu den gewohnten Zeiten (siehe Rückseite Pfarrnachrichten)
5. Messfeiern an den Werktagen
Nach dem 6./7 Juni nehmen wir die Gottesdienstordnung für die Werktage ebenfalls wieder auf. Zu diesen Messfeiern ist keine Anmeldung erforderlich. Jedoch gelten auch für diese Messfeiern die Abstands – und Hygieneregeln.
Im Eingangsbereich der Kirche wird ein Tisch aufgestellt, auf dem eine Liste liegt, in die sich jeder Gottesdienstbesucher nachdem er sich die Hände desinfiziert hat, einträgt. Halten Sie dabei bitte den Mindestabstand von 1,5 m ein. Auch diese Listen werden 14 Tage aufbewahrt, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können.
6. Messintentionen
Messintentionen werden ab Juli wieder in gewohnter Weise veröffentlicht.
7. Seelenämter
Aufgrund der Situation der vergangenen Wochen und der bisherigen Öffnung von nur fünf Kirchen für Gottesdienste konnten Seelenämter bisher nicht gefeiert werden.Ab dem 6. / 7. Juni können Seelenämter wieder stattfinden, aber unter folgenden Bedingungen:
Da die Anzahl der Gottesdienstbesucher bei Seelenämtern immer unterschiedlich stark ist, stellen die Seelenämter für die Ordnungsdienste die derzeit größte Herausforderung dar.
In allen Kirchen stehen nur wenige Sitzplätze zur Verfügung. Daher haben sich Pastoralteam und die Geschäftsführer der Kirchenvorstände darauf geeinigt, dass Seelenämter derzeit nur im Familienkreis stattfinden können unter den Rahmenbedingungen, die auch für die anderen Messfeiern gelten.
Fahnenabordnungen der Vereine können derzeit noch nicht an den Seelenämtern teilnehmen.
Die Trauerfamilie erhält über den Bestatter die Kontaktdaten des Ordnungsdienstleiters der jeweiligen Kirche und wird gebeten mit diesem Kontakt aufzunehmen, um die vorhandenen Platzmöglichkeiten zu besprechen.
Die Familie erstellt eine Liste mit Name, Adresse und Telefonnummer all jener, die zur Trauerfamilie gehören und am Seelenamt teilnehmen sollen. Diese Liste leitet die Familie an den zuständigen Ordnungsdienstleiter weiter, der dann mit dem Ordnungsdienst die Organisation in der Kirche übernimmt.
8. Totengebet
Leider können die Totengebete wegen des hohen organisatorischen Aufwandes in den Kirchen derzeit nicht stattfinden.
9. Prozessionen
Leider können in diesem Jahr keine Prozessionen stattfinden.
Die Messfeier am Fronleichnamsfest entnehmen Sie bitte der aktuellen Gottesdienstordnung.
Derzeit entwickeln die zuständigen Seelsorger mit den Gremien vor Ort Ideen zur Realisierung der Lobe – und Wallfahrtstage im Pastoralen Raum.
10. Taufen
Taufen können derzeit nur als Einzeltaufen im engsten Familienkreis stattfinden. Anmeldungen und Terminabsprachen sind in den beiden Zentralbüros in Bad Wünnenberg und Lichtenau möglich.
11. Pfarrheime
Die Pfarrheime bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Ausnahme bilden sogenannte systemrelevante Sitzungen, die dringend notwendig sind, um das kirchliche Leben zu regeln (z.Bsp. Pastoralteamsitzungen, Finanzausschusssitzzungen, Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatssitzungen, oder absolut notwendige Vorstandssitzungen kirchlicher Gruppierungen) Bei diesen Sitzungen müssen die Hygienemittel vorrätig und der Mindestabstand realisierbar sein. Eine Information an das Sekretariat von Frau Schmidt wird im Vorfeld erbeten.
Eine weitere Ausnahme bildet die Kath. Öffentliche Bücherei in Bad Wünnenberg, die auf der Grundlage einer vom Erzbistum vorgegebenen Rahmenordnung ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept in Absprache mit dem Kirchenvorstand entwickelt hat und umsetzen wird.
An einer Öffnung der Jugendfreizeitstätten im Wünnenberger Stadtgebiet in kirchlichen Einrichtungen wird derzeit gearbeitet.
12. Rahmenbedingungen bei Gottesdiensten im Freien
- Die Anzahl der Besucher richtet sich nach dem Platzangebot der zu benutzenden Fläche auf dem Hintergrund der Einhaltung des Mindestabstandes (1,5 Meter zu allen Seiten)
- Für jeden Gottesdienstbesucher muss ein Stuhl (Sitzplatz) / und – oder eine farbliche Markierung (Stehplatz) vorgesehen werden
- Gänge zum Ankommen und Weggehen müssen den Mindestabstand gewährleisten (dabei ist bei zu geringem Abstand ein Mund-Nasenschutz zu tragen)
- Auch zu diesen Gottesdiensten erfolgt eine Anmeldung über die Pfarrbüros
- Ordnungsdienste und Hygieneauflagen müssen gewährleistet sein
- Kein Aufhalten in Kleingruppen auf dem (kirchlichen) Gelände und in der Umgebung
- Jede öffentliche Veranstaltung ist vorher mit dem zuständigen Ordnungsamt und dem Sekretariat von Frau Schmidt abzusprechen
- Am Schluss an den Gottesdienst begeben sich alle langsam zu den Ausgangswegen um Gedränge zu vermeiden
- Der Ordnungsdienst sorgt dafür, dass auf dem Gottesdienstgelände keine Kleingruppen entstehen / die Geistlichen oder Vorsteher/- innen des Gottesdienstes machen auf diesen Punkt am Ende des Gottesdienstes aufmerksam
- Im Anschluss an die Veranstaltung können keine Speisen und Getränke angeboten werden.