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Kath. Pfarrgemeinde
St. Alexander Iggenhausen mit St. Luzia Grundsteinheim

Aktuelle Neuigkeiten

Freitag, den 05. Oktober 2012, 06:40 Uhr (veröffentlicht von Christian Hölscher) [Permalink]

Kirchenvorstandswahl 2012 am 17. und 18. November

Am 17. und 18. November finden Kirchenvorstandswahlen statt.

Gewählt wird bei der Wahl jeweils die Hälfte der Mitglieder für eine Laufzeit von 6 Jahren. Die Wahlen finden alle 3 Jahre statt.

Der Wahlausschuss ist derzeit mit der Vorbereitung der Wahl beschäftigt. Bekanntmachungen des Wahlausschusses erfolgen durch Aushang in der Pfarrkirche St. Alexander sowie der Kapelle St. Luzia und darüber hinaus zum Teil in den Pfarrnachrichten.

Der Kirchenvorstand

Katholische Kirchengemeinden sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Eine Körperschaft benötigt Organe, welche “im Rechtsverkehr” für sie handeln. In den Katholischen Kirchengemeinden ist das der Kirchenvorstand. Stellung und Aufgaben des Kirchenvorstandes sind in Nordrhein-Westfalen im Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens (VVG) festgelegt. Der Kirchenvorstand führt ein Amtssiegel.

Aufgabe des Kirchenvorstandes ist die Vermögensverwaltung der Gemeinde. Diese Aufgabe umfasst die Sorge für Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens. Er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens.

Der Kirchenvorstand in unserer Gemeinde besteht aus

a) dem Pfarrer der Gemeinde (seit Schaffung des Pastoralverbundes Lichtenau regelmäßig der Pfarrer von Lichtenau),

b) den gewählten Mitgliedern (bei unserer Gemeindegröße sind es sechs Mitglieder).

Die Amtszeit der gewählten Kirchenvorstandsmitglieder beträgt sechs Jahre. Sie endet mit Eintritt der durch Wahl bestimmten Nachfolger in den Kirchenvorstand. Wiederwahl ist möglich.

Die Kirchenvorstandsmitglieder sollen den Pfarrer im Bereich der Vermögensverwaltung entlasten, damit er sich vor allem der Seelsorge vor Ort widmen kann.

Die Kirchenvorstandsmitglieder tragen eine nicht unerhebliche Verantwortung für die Vermögensverwaltung. Neben der Beratung und Beschlussfassung in Kirchenvorstandssitzungen kommen vielfältige Aufgaben im Rahmen der Vor- und Nachbereitung von Kirchenvorstandssitzungen hinzu: Gespräche und Verhandlungen mit Vertragspartnern, Behörden, Bauaufsicht, Kontrolle der Verkehrssicherheit von Kirchenliegenschaften und vieles andere mehr.

Beschlüsse des Kirchenvorstandes kommen durch Beratung und anschließende Abstimmung in den Sitzungen des Gremiums zustande. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Der Kirchenvorstand kann im Rahmen seiner Tätigkeit jederzeit auf den Gemeindeverband Katholischer Kirchengemeinden Hochstift Paderborn zurückgreifen. Er steht dem Kirchenvorstand helfend und beratend zur Seite, wenn der Kirchenvorstand es wünscht.


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