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Kath. Pfarrgemeinde
St. Alexander Iggenhausen mit St. Luzia Grundsteinheim

Aktuelle Neuigkeiten

Donnerstag, den 10. Dezember 2009, 07:02 Uhr (veröffentlicht von Christian Hölscher) [Permalink]

Information: Kostenübernahme bei Bestellung externer Geistlicher

In Einzelfällen besteht der Wunsch, dass zusätzlich zu den geplanten Gottesdiensten laut Gottesdienstordnung weitere Gottesdienste - zum Beispiel aus Anlass von Vereinsfeiern - stattfinden. Das ist zu begrüßen. Grundsätzlich besteht hier die Möglichkeit, dass beispielsweise ein Verein - nach vorheriger Absprache mit dem für uns zuständigen Pfarrer - in Eigenregie einen externen Geistlichen um Vertretung bittet.

Der Kirchenvorstand bittet in diesen Fällen um Berücksichtigung einiger Punkte: Der Geistliche erhält regelmäßig eine Vergütung für den Gottesdienst, in einigen Fällen auch zzgl. Reisekostenerstattung. Diese auftretenden Kosten sollten vom jeweiligen Verein im Vorfeld mit dem Geistlichen abgestimmt werden. Die anfallenden Kosten sind vom Verein zu tragen. Der Kirchenvorstand bittet ferner um Berücksichtigung, dass eine im Gottesdienst durchgeführte Kollekte nicht "fremdverwendet" werden kann. Die Verwendung der Kollekte ist an kirchliche Vorgaben gebunden (bspw. Pflichtkollekten wie Missio, Adveniat usw. oder vom für die Gemeinde zuständigen Pfarrer bestimmten Verwendungszweck).


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