Freitag, den 02. November 2018, 07:04 Uhr (veröffentlicht von Bernd Ewers) [Permalink]
Einladung zur Kirchenvorstandswahl
Hiermit wird gemäß Art. 9 der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn in der Fassung vom 11.06.1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.02.2012 (KA 2012, Stück 3, Nr. 36, S. 37 ff) zur Wahl der Kirchenvorstände für die Wahlperiode 2018 - 2024 für Samstag/Sonntag, den 17./18.11.2018 eingeladen.
Die Wahlhandlung wird stattfinden
am Samstag, dem 17.11., von 17:00 Uhr bis 18:45 Uhr in der Kapelle St. Luzia, Dorfstr. 17, Grundsteinheim,
am Sonntag, dem 18.11., von 10:00 Uhr bis 10:45 Uhr in der Pfarrkirche St. Alexander, St.-Alexander-Str. 3, Iggenhausen.Wahlberechtigt sind gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.07.1924 (Preußische Gesetzessammlung Seite 585) – Vermögensverwaltungsgesetz (VVG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2003 (GV. NW. S. 313) alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltage 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr in der politischen Gemeinde wohnen, in der die Kirchengemeinde liegt und die in der vom Kirchenvorstand geprüften Wählerliste festgestellt worden sind.
Es sind bei dieser Wahl drei Kirchenvorsteher zu wählen. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen mehr Namen gekennzeichnet als Personen zu wählen sind (Art. 16 Abs. 5 e der Wahlordnung). Nach Art. 14 der Wahlordnung ist auf Antrag auch Briefwahl möglich. Der Antrag kann gem. Art. 14 Abs. 2 der Wahlordnung bis Mittwoch, den 14.11.2018, während der Öffnungszeiten des Pfarrbüros gestellt werden. Er ist an den Vorsitzenden des Wahlausschusses zu richten. Die Briefwahlunterlagen (Briefwahlschein, Briefwahlumschlag, Stimmzettel, amtlicher Wahlumschlag) können ab dem 02.11.2018 vom Wahlausschuss dem Antragsteller oder seinem mit schriftlicher Empfangsvollmacht versehenen Vertreter ausgehändigt oder zugesandt werden.
Iggenhausen, 2.11.2018
Der Wahlausschuss
Bernd Ewers
Die vorstehende redaktionelle Veröffentlichung ersetzt nicht die offizielle Bekanntmachung, welche durch Aushang in den Kirchen erfolgt.