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Kath. Pfarrgemeinde
St. Alexander Iggenhausen mit St. Luzia Grundsteinheim

Aktuelle Neuigkeiten

Freitag, den 09. Juli 2021, 22:26 Uhr (veröffentlicht von Christian Hölscher) [Permalink]

Änderung der CoronaSchVO - keine Anmeldung, keine Masken etc.

Es folgt eine Information zu den ab 9.7. geltenden Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung, über die uns das Pastoralteam informiert hat. Die Regelungen gelten in dieser Form nur in der Inzidenzstufe 0. Bei Erreichen der Inzidenzstufe 1 treten Verschärfungen in Kraft (vgl. Aktualisierung vom 10.7. weiter unten).

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab heute, 09.07.2021 tritt eine geänderte Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft, aktuell befristet bis zum 05.08.2021.

Das Pastoralteam hat in einer kurzfristig einberufenen Sitzung folgende Neuregelungen für unsere Gottesdienste im Innenraum der Kirchen vereinbart:

  • Der erweiterte Mindestabstand von 2 m als Grundvoraussetzung für den Gemeindegesang entfällt. Daher ist auch in unseren Kirchen der Gemeindegesang wieder möglich.
  • Die Maskenpflicht für den Gottesdienst entfällt. Ein Tragen einer medizinischen Maske beim Gesang hat empfehlenden Charakter.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m hat nur noch empfehlenden Charakter!
  • Die Kontaktbeschränkung auf die Anzahl von Personen und Haushalten entfällt!
  • Die Rückverfolgbarkeit (Erfassen der Kontaktdaten der Teilnehmer) entfällt! In den Gemeinden wo aktuell noch eine Erfassung der Kontaktdaten stattfindet, ist es sinnvoll auch weiterhin die Personenzahl zu erfassen, um eine Überbelegung zu meiden.
  • Auf dieser Seite des Bistums sind die neuen Regelungen nachzulesen:

https://www.erzbistum-paderborn.de/aktuelles/aktuelle-entwicklungen-zum-coronavirus/

Ich wünsche Ihnen und Euch - auch im Namen des Pastoralteams – ein gesegnetes Wochenende.

Ihr und Euer Pfarrer Daniel Jardzejewski

PDF
Schreiben von Pfr. Daniel Jardzejewski zu den geänderten Rahmenbedingungen
anzeigen / herunterladen (Dateigröße: 118 KB)

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die bekannten Abstandsregelungen sowie Maskengebot derzeit freiwillige Entscheidungen des Einzelnen sind.

Wir können uns lediglich den Empfehlungen anschließen, freiwillig Maske zu tragen und Abstände einzuhalten.

Als Folge der derzeitigen Regelungen ist die Anmeldung nicht nötig und somit auch nicht möglich.

Wir bitten im Vorfeld des Gottesdienstbesuchs die aktuellen Rahmenbedingungen zu Kenntnis zu nehmen.

Hinweis

(Aktualisierung vom 10.7., 16:52 Uhr)

Sofern die Inzidenzstufe 1 wieder erreicht wird, treten folgende Regelungen in Kraft:

  1. Singen nur mit medizinischer Maske

  2. Erfassung der Kontaktdaten

  3. Regelungen zum Mindestabstand

Das Tragen einer medizinischen Maske ist - solange nicht gesungen wird - auch in Inzidenzstufe 1 nach der neuen CoronaSchVO nicht mehr verpflichtend.

Sollte die Inzidenzstufe 1 erreicht werden, wird das Anmeldesystem wieder aktiviert.


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