Kath. Pfarrgemeinde
St. Alexander Iggenhausen mit St. Luzia Grundsteinheim
Pfarrkirche St. Alexander - Auszüge aus dem Sitzungsbuch des Kirchenvorstandes, die zum Bau der Kirche führten
Anmerkung: Die zeitgenössische Rechtschreibung wurde beibehalten.
Iggenhausen, den 14. Januar 1887
Auf Grund der Verfügung des Hochwürdigen General=Vicariats vom 20. Juni 1886, mitgeteilt im amtlichen
Kirchenblatt vom 1. Juli v. J. No. 19 u. 20, war zu den Ausführungen auf heute, die Sitzung des Kirchenvorstandes
anberaumt und als einziger Gegenstand der Tagesordnung in der Einladung zu dieser Sitzung die
Ausführung des Artikels 14 des Gesetzes vom 21. Mai 1886 bezeichnet.
Der seitherige Vorsitzende Höschen eröffnete die Sitzung und übergab dem Herrn Pfarrer
Hansmeyer das Siegel des Kirchenvorstandes und das über die seitherigen Sitzungen geführte Protokollbuch,
so wie auch die in seinem Besitze befindlichen, sich auf die Vermögensverwaltung beziehenden Literarien.
Hierauf übernahm der Herr Pfarrer Hansmeyer den Vorsitz und schritt unter Zuziehung sämlticher Kirchenvorstandsmitglieder
zur Revision unterstehenden Kassen.
Der Kirchenrendant Kurte aus Lichtenau war zu dieser Sitzung
gleichfalls geladen.
Auf Aufforderung des Herrn Pfarrers legte derselbe die über die Kassenführung
geführten Journale vor. Diese wurden zunächst abgeschlossen und von sämtlichen Mitgliedern mitgliedern mit
Revisionsvermerk versehen.
Iggenhausen, den 19. Juni 1887
Top. 2 Antrag des Pfarrers, die hiesige Pfarrkirche durch den Baurath Güldenpfennig zu Paderborn,
einer eingehenden Besichtigung und Revision zu entwerfen, evtl. von demselben einen Plan zum Erweiterungsbau
derselben anfertigen zu lassen.
Beschlossen wurde: Der Pfarrer wird ermächtigt, den Baurath Güldenpfennig die
Besichtigung zur Revision der Kirche vornehmen zu lassen; je nach Ausfall derselben, dieselben zu benutzen, je
einen Plan und Kostenanschlag zur Erweiterung und Restauration derselben anfertigen zu lassen und denselben
demnächst zur weiteren Beschlußfassung vorzulegen.
Iggenhausen, den 9. April 1888
Top 2a. Die Erweiterung der Pfarrkirche. b. Die Liquidation des Herrn Baurath Güldenpfennig
zu Paderborn für die Besichtigung der Pfarrkirche und Anfertigung der Skizze des Erweiterungsbaues.
Beschlossen wurde: a. Der von Herrn Baurath Güldenpfennig entworfene Plan zur Erweiterung der Pfarrkirche
wurde angenommen. Derselbe soll ersucht werden, den Kostenanschlag zu machen und darin die für Überwölbung des
unteren Theiles der Kirche entstehenden Kosten zugleich aufzunehmen.
Ferner sollen Ortsvorstände
der 3 zur Pfarre gehörenden Gemeinde ersucht werden, die Gemeinde=Beschlüsse über die Bewilligung der
Baukosten zu fassen und der Behörde zur Genehmigung vorzulegen. b. Die Liquidation des Baurathes Güldenpfennig
ad 70 Mark wird bewilligt und auf die Kirchenkasse angewiesen.
Iggenhausen, den 2. Juni 1889
Top. 3 Kirchenbaufrage
Beschlossen wurde: In Anbetracht dessen, daß der projektierte Erweiterungsbau
fast die Kosten eines Neubaues erreichen, beschließt der Kirchenvorstand, einen Neubau unter Beibehaltung
des Thurmes der jetzigen Kirche herstellen zu lassen, der jedoch die Bausumme von 30.000 Mark nicht übersteigen
darf. Behufs Aufbringung der Bausumme soll mit den zur Baulast verpflichteten Gemeinden der Pfarre,
Iggenhausen, Herbram und Grundsteinheim in Verhandlung getreten werden. Die Ausführung des Baues wird bis
zum Fortfall der Renten verschoben werden müssen.
Iggenhausen, den 9. August 1891
Top. 1 Vergebung des Neubaues der Pfarrkirche und Übertragung der Bauleitung
Beschlossen wurde: Der Neubau der Kirche wurde dem Maurermeister Anton Wächter zu Iggenhausen übertragen,
welcher 5% unter dem Kostenanschlage angeboten hatte.
Die Bauleitung wurde dem Baurath Güldenpfennig zu Paderborn übertragen, nachdem von dem Anerbieten
desselben, an der im Kostenanschlag angesetzten Summe für Bauleitung etc. einige hundert Mark nachzulassen,
Kenntnis genommen worden war.
Top. 2 Beschaffung des Inventars der neuen Kirche
Beschlossen wurde: Der Pfarrer Hansmeyer wurde ermächtigt, behufs Beschaffung eines neuen Altars,
Kanzel und Communionbank mit einem Meister in Verbindung zu treten, Zeichnung und Kostenanschlag
einzufordern und etwaige Auslagen der Kirchenkasse aufzulegen.
Der Beschluß des Kirchenvorstandes
über Beschaffung eines neuen Hochaltars, Kanzel und Communionbank ist dem Hochw. Kapitular=Vikariate
im Original eingesandt., derselbe lautet:
Der unterzeichnete Kirchenvorstand der Pfarre Iggenhausen beschließt, für die neue Pfarrkirche
einen neuen Hochaltar nebst Kanzel und Communionbank zu beschaffen und die erforderlichen Kosten, welche
auf 2.576 Mark veranschlagt sind, aus dem Vermögen der Kirchenkasse zu betreiben.
Iggenhausen, den 23. Oktober 1891 der K. V.. Gemeindevertr. hat beigestimmt.
Genehmigung des Kap. Vikariates unterm 4. Nov. 1891 No 9955
Contrakt mit Bildhauer Hellweg vom 16. Januar 1892
Iggenhausen, den 12. März 1893
Top. 2 Beschaffung von Kirchenbänken und eines Beichtstuhles
Beschlussen wurde: Für die
Beschaffung neuer Kirchenbänke und eines Beichtstuhles wurde die Summe von 1.500 Mark aus der Kirchenkasse
bewilligt und ein darüber lautender Beschluß mit dem Nachweise, daß die Kirchenkasse die benannte Summe leisten
könne, behufs Genehmigung des Hochw. General=Vikariates abgefaßt. Von einer Zeichnung nebst Kostenanschlag zu
einem Beichtstuhle von Bildhauer Hellweg, zu Paderborn; zu den Kirchenbänken von Tischlermeister
Buchholz zu Herbram wurde Einsicht genommen und der Pfarrer Hansmeyer ermächtigt, auf Grund der
resp. Vorlagen mit den betreffenden Meistern einen Lieferungsvertrag abzuschließen.
Iggenhausen, den 10. März 1895
Top. 3 Der Antrag der Gräflich von Westfalen'schen Verwaltung auf einen besonderen Kirchenstuhl
in der neuen Pfarrkirche wurde auf Grund der Entscheidung des Hochw. General=Vikariates 13. Februar 1895, No 731
abgelehnt.
Iggenhausen, den 9. Juni 1895
Top. 1 Die Ausführung der vom Herrn Oberpräsidenten zu Gunsten unseres Kirchenbaues genehmigten
Hauskollekte bei den katholischen Einwohnern der Provinz Westfalen wurde dem Collektanten Franz Hoffmann
zu Brenkhausen bei Olsberg übertragen.
Iggenhausen, den 16. Februar 1896
Top. 1 Vertheilung des Ertrages der zu Gunsten des Kirchenbaues abgehalten Hauskollekte bei den
kath. Einwohnern der Provinz Westfalen.
Die Collekte hat nach Abzug aller Auslagen und Ausgaben einen Reinertrag 19.702,02 Mark ergeben. Von demselben
sind bisher folgende Ausgaben geschehen:
An Maurermeister Wächter: Rest der Baukosten 4.189,17 Mark
An Baurath Güldenpfennig: Restforderung 650,35 Mark
An Schmiedemeister Glahn: für ein Treppengeländer 12,50 Mark
Summa 4.852,02 Mark
Es kommen also zur Verteilung: 19.702,05 Mark
- 4.852,02 Mark
14.850,03 Mark