Aktuelle Neuigkeiten
Sonntag, den 23. August 2009, 14:00 Uhr (veröffentlicht von Christian Hölscher) [Permalink]
Wahlen 2009: Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat
Am 7. und 8. November 2009 finden in allen Gemeinden Nordrhein-Westfalens Wahlen zu den Pfarrgemeinderäten und Kirchenvorständen statt. Einen im Auftrag des Erzbistums erstellten kleinen Videofilm mit grundlegenden Informationen zur Wahl findet sich hier:
Das Video ist auch als Download verfügbar:
Zum Abspielen des Videos auf dem eigenen Computer wird Quicktime von Apple empfohlen. Wer oben auf das Play-Symbol klickt (das Dreieck) sollte das Video automatisch abgespielt bekommen (direkt vom Server).
Gefragt sind engagierte und
qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl stellen
und in die Arbeit für die Kirchengemeinde einbringen möchten. So erblüht
und entfaltet sich Gremienarbeit auch in neuen Formen und mit neuen
Menschen, die Lust haben, sich Gedanken über die Zukunft ihrer Kirchengemeinde
zu machen.
Der Pfarrgemeinderat
ist ein Leitungsgremium. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter
mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrgemeinde verwirklicht und welche
Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern
für vier Jahre gewählt. Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind sehr
umfassend: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst
bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit.
In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte
setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten
zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt
zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher
Zielsetzungen. Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung,
dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich
im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise. Pfarrgemeinderäte haben für
die Zukunft der Kirche eine sehr große Bedeutung. Vieles, was in den
Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier
engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen.
Der Kirchenvorstand
konzentriert sich ausschließlich auf die Vermögensverwaltung bzw.
-vertretung. Besonders gefragt sind Personen mit Erfahrung und Interesse
in rechtlichen, kaufmännischen oder technischen Dingen. Der Kirchenvorstand
schafft die Voraussetzungen dafür, dass die seelsorglichen und caritativen
Aufgaben der Gemeinde, für die der Pfarrer die Leitungsverantwortung
hat, erfüllt werden können. Die Vermögensverwaltung orientiert sich
einerseits an den pastoralen Vorgaben und trägt dazu bei, diese möglichst
wirkungsvoll zur Ausführung zu bringen. Andererseits müssen die tatsächlichen
Gegebenheiten und Vermögensverhältnisse der konkreten Gemeinde beachtet
werden. Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für die Haushalte der
Gemeinde und ihrer Einrichtungen, Personalangelegenheiten sowie die
Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen.
Der Kirchenvorstand wird für sechs Jahre gewählt. Als Mitglied des
Kirchenvorstandes bekommen Sie umfangreiche Informationen zur wirtschaftlichen
Situation Ihrer Gemeinde, ein Mitspracherecht, die Möglichkeit zur
Mitentscheidung und die fachliche Unterstützung durch den Gemeindeverband
Katholischer Kirchengemeinden und das Erzbistum Paderborn.
Ist Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie doch einmal mit den Mitgliedern Ihres Pfarrgemeinderates oder Kirchenvorstandes – oder mit den Priestern des Pastoralverbundes Lichtenau: Pfarrer Hermann-Josef Sander und Pastor Josef Wördehoff. Können Sie sich vorstellen, als Kandidat für ein Gremium zur Verfügung zu stehen? Und falls die Mitwirkung in den Gremien für Sie nicht in Frage kommen sollte, dann unterstützen Sie doch Ihre Gremien mit Ihrer Stimme am 7. und 8. November. Wählen Sie doch mal Kirche!
Ausführliche Informationen zu den Gremien und den Wahlen sind auch auf eigens geschaffenen Seiten im Internet zu finden:


